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Mediation

Mediation baut Brücken

Mediation bedeutet das eigenverantwortliche Finden von Lösungen für Konflikte unter Beteiligung einer außenstehenden Person, die selbst in keiner Weise im Streitfall involviert ist. Die außenstehende Person, der Mediator, ist weder Schiedsrichter noch Sachverständiger, sondern ein Experte für Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Der Mediator wird von den Streitparteien beauftragt, sie in den Verhandlungen zur Konfliktlösung zu unterstützen. Anstatt gar nicht miteinander zu reden oder in gegenseitigen Vorwürfen zu enden, werden die Streitparteien in die Lage versetzt, an der Lösung des Problems zu arbeiten und eine Vereinbarung zu erzielen.

Der Mediator arbeitet grundsätzlich allparteilich. Das bedeutet, dass er sein Handeln daran ausrichtet, dass im Gesprächsverlauf eine für alle Parteien zufriedenstellende und einhaltbare Lösung gefunden wird.

Am Ende des (erfolgreichen) Mediationsprozesses sollten Sie folgende Aussagen treffen können:

  • Ich fühle mich gehört und verstanden.
  • Alle Themen, die mir wichtig sind, sind besprochen worden.
  • Ich finde, die vereinbarte Lösung ist fair.
  • Ich kann zu der Vereinbarung, die ich mit den anderen getroffen habe, stehen

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist grundsätzlich freiwillig. Freiwilligkeit beinhaltet auch die Möglichkeit, dieses jederzeit einseitig ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Mediation macht dann Sinn, wenn die Konfliktparteien den grundsätzlichen Willen haben, eine gemeinsame Lösung zu finden, auch wenn anfangs eine solche vielleicht überhaupt nicht in Reichweite erscheint.

Vorteile von Mediation

  • Schnelle Streitbeilegung, meist sind nur wenige Gespräche notwendig.
  • Zufriedenstellende Lösungen, da diese von den Konfliktparteien selbst erarbeitet und Bedürfnisse möglichst gut berücksichtigt werden.
  • Tragfähige Lösungen, da es keine Sieger und Verlierer, sondern ein gemeinsames Verhandlungsergebnis gibt.

Rechtliches

Wenn Sie Mediation bei einem in die Liste des Justizministeriums gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) eingetragenen Mediator in Anspruch nehmen, unterliegen diese Mediationen einem besonderen rechtlichen Schutz.

Neben absoluter Vertraulichkeit und Neutralität sind für die Dauer der gehörig betriebenen Mediation Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Zivilgerichten gehemmt (Fortlaufhemmung).

Weiters darf der Mediator zum Inhalt der Mediation nicht als Zeuge in Zivilprozessen vernommen werden.

Beratung

Ein Mediator ist zu absoluter Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet. Daher ist es ethisch und gesetzlich ausgeschlossen, dass er persönliche Beratungsleistungen für Sie erbringt und gleichzeitig als Mediator in Ihrem Fall tätig ist.

Zur Klärung allfälliger rechtlicher Aspekte in ihrem Konflikt wenden Sie sich daher bitte an Ihren Rechtsanwalt. Er kann auch die getroffenen Vereinbarungen für Sie überprüfen.

Wenn Sie psychologische Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich beispielsweise an Psychologen oder Psychotherapeuten wenden.