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Zukunft aktiv gestalten

Scheidungsmediation bedeutet Verhandeln über die zu regelnden Punkte einer Ehescheidung unter Beteiligung einer außenstehenden Person, die selbst in keiner Weise in die Angelegenheit involviert ist. Die außenstehenden Personen, der Mediator, ist weder Schiedsrichter noch Sachverständiger, sondern ein Experte für Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Der Mediator wird im Gegensatz zu einem Anwalt von beiden Seiten gleichzeitig beauftragt, sie in den Verhandlungen zu unterstützen. Anstatt gar nicht miteinander oder aneinander vorbeizureden, werden beide Seiten in die Lage versetzt, konstruktiv an Lösungen zu arbeiten und Vereinbarungen zu treffen.

Der Mediator arbeitet grundsätzlich allparteilich. Das bedeutet, dass er sein Handeln daran ausrichtet, dass im Gesprächsverlauf für beide Seiten zufriedenstellende und einhaltbare Lösungen gefunden werden.

Am Ende der erfolgreichen Scheidungsmediation sollten Sie folgende Aussagen treffen können:

  • Ich fühle mich gehört und verstanden.
  • Alle Themen, die mir wichtig sind, sind besprochen worden.
  • Ich finde, die vereinbarte Lösung ist akzeptabel.
  • Ich kann zu der Vereinbarung, die ich mit der anderen Seite getroffen habe, stehen

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einer Scheidungsmediation ist grundsätzlich freiwillig. Freiwilligkeit beinhaltet auch die Möglichkeit, diese jederzeit einseitig ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Mediation macht dann Sinn, wenn beide Seiten den grundsätzlichen Willen haben, eine gemeinsame Lösung zu finden, auch wenn anfangs eine solche vielleicht überhaupt nicht in Reichweite erscheint.

Wollen Sie prüfen, ob eine Scheidungsmediation bei Ihnen in Frage kommt? Dann machen Sie den folgenden Test.

Rechtliches

Wenn Sie Mediation bei einem in die Liste des Justizministeriums gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) eingetragenen Mediator in Anspruch nehmen, unterliegen diese Mediationen einem besonderen rechtlichen Schutz.

Neben absoluter Vertraulichkeit und Neutralität sind für die Dauer der gehörig betriebenen Mediation Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Zivilgerichten gehemmt (Fortlaufhemmung).

Weiters darf der Mediator zum Inhalt der Mediation nicht als Zeuge in Zivilprozessen vernommen werden.

Beratung

Ein Mediator ist zu absoluter Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet. Daher ist es ethisch und gesetzlich ausgeschlossen, dass er persönliche Beratungsleistungen für Sie erbringt und gleichzeitig als Mediator in Ihrem Fall tätig ist.

Zur Klärung allfälliger rechtlicher Aspekte in ihrem Konflikt wenden Sie sich daher bitte an Ihren Rechtsanwalt. Er kann auch die getroffenen Vereinbarungen für Sie überprüfen.

Wenn Sie psychologische Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich beispielsweise an Psychologen oder Psychotherapeuten wenden.

Gute Entscheidungen treffen

Die Regelungen und Entscheidungen, die Sie im Zuge der Scheidung treffen, haben nachhaltigen Einfluss auf ihr zukünftiges Leben. Sie sollten daher gut überlegt, sorgfältig geprüft und bewusst getroffen werden. Oberstes Gebot ist daher, einen kühlen Kopf zu behalten. Genau das ermöglicht Ihnen eine Scheidungsmediation.